Corporate Governance
Vergütungsbericht METRO AG
Vergütungssysteme der METRO AG
Erklärung zur Unternehmensführung
Entsprechenserklärung
Die Satzung
Geschäftsordnungen
Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats der METRO AG und seines Prüfungsausschusses
Der Aufsichtsrat der METRO AG setzt sich gemäß den Regelungen des Aktiengesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes aus zehn Vertretern der Anteilseigner und zehn Vertretern der Arbeitnehmer sowie zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen.
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands, berät den Vorstand und überwacht kontinuierlich dessen Geschäftsleitung, auch im Hinblick auf das Erreichen der langfristigen Unternehmensziele. Der Vorstand bezieht den Aufsichtsrat in die Planungen hinsichtlich der weiteren Entwicklung von METRO ebenso ein wie in Entscheidungen über bedeutende Maßnahmen. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Zustimmungserfordernissen hat der Aufsichtsrat weitere eigene Zustimmungsvorbehalte für bestimmte Maßnahmen und Geschäfte festgelegt.
Der Aufsichtsrat der METRO AG tritt in der Regel zu sieben ordentlichen Sitzungen pro Geschäftsjahr zusammen. Die Aufsichtsratsmitglieder sind kraft ihres Amtes grundsätzlich zur Teilnahme an den Sitzungen berechtigt und verpflichtet. Regelungen zur Einberufung von Sitzungen und zur Beschlussfassung sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegt.